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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von:

François Brehm
Via Ruver 4
7402 Bonaduz
Nachfolgend "Hersteller" genannt.

Zwischen dem Hersteller und seinen Kunden gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

Durch die Nutzung der MGV Software bestätigt der Kunde, dass er diesen Lizenzvertrag gelesen und verstanden hat und sich mit den nachstehenden Lizenzbedingungen einverstanden erklärt. Weiterhin bestätigt er, dass hinsichtlich dieser Software nur dieser Lizenzvertrag rechtsgültig ist, unabhängig von früheren schriftlichen oder mündlichen Zusagen jeglicher Art. Sollte der Kunde mit den Lizenzbedingungen nicht einverstanden sein oder diesen Vertrag nicht verstehen, darf er die Software ab sofort nicht mehr verwenden und evtl. erstellte Kopien vernichten. Der Kaufpreis wird ihm in diesem Fall voll erstattet.

1. Einräumung einer Lizenz

Die Software ist Eigentum der Herstellers und ist durch Urheberrechtsgesetze geschützt. Mit dem Kauf erwirbt der Kunde nur die Lizenz zur Nutzung der Software, nicht die Software selbst. Es darf nur eine Kopie der Software für Sicherungs- oder Archivierungszwecke erstellen oder die Software auf eine einzige Festplatte übertragen. Die dazugehörende Dokumentation (z.B. Benutzeranleitung) darf nicht kopiert werden.

2. Copyright

Dieser Lizenzvertrag gibt dem Kunden Berechtigung, eine Kopie des Softwarepakets auf einem Einzelcomputer zu verwenden. Die Software ist auf einem Computer "in Verwendung", wenn sie in den Arbeitsspeicher (RAM) geladen oder auf einem Permanentspeicher (z. B. auf einer Festplatte, CD-Rom oder einem anderen Datenträger) auf diesem Computer gespeichert ist. Nicht "in Verwendung" ist eine Kopie der Software, die auf einem Netzwerkserver zum alleinigen Zweck der internen Verteilung an andere Computer installiert ist, vorausgesetzt, der Kunde besitzet für jeden Computer, auf dem die Software genutzt wird, eine eigene Lizenz.

3. Weitere Einschränkungen

Die Software darf vom Kunden weder vermietet, verleaset noch verleiht werden. Es steht Ihm aber frei, die Rechte aus diesem Lizenzvertrag auf Dauer an einen Dritten zu übertragen, vorausgesetzt, dass er alle Kopien der Software und das gesamte schriftliche Begleitmaterial überträgt und der Dritte sich mit den Bestimmungen dieses Vertrages einverstanden erklärt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu Dekompilieren oder zu Entassemblieren.

4. Beschränkte Garantie / Haftungsausschluss

Der Kunde erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass er die Software auf eigene Gefahr benutzt. Der Hersteller lehnt jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung hinsichtlich Tauglichkeit oder Brauchbarkeit für einen bestimmten Zweck ab. Der Hersteller gibt keine Garantie, dass die in der Software enthaltenen Funktionen Ihren Erfordernissen entsprechen oder dass der Betrieb der Software unterbrechungs- und fehlerfrei funktioniert oder dass Fehler in der Software korrigiert werden müssen.
Sämtliche Leistungsdaten und sonstige Softwarebeschreibungen stellen somit keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar, auch wenn sie auf Normen Bezug nehmen.

Das gesamte Risiko hinsichtlich der Ergebnisse und der Leistungen der Software liegt somit beim Kunden, sollte die Software beschädigt sein, übernimmt er das Risiko und die Kosten notwendiger Reparaturmaßnahmen oder Korrekturen.
Der Hersteller garantiert allerdings, dass die mit diesem Produkt gelieferten Medien/Datenträger, auf denen die Software ausgeliefert wird, bei normalem Gebrauch frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Erweist sich ein Medium dieses Produkts als fehlerhaft, ersetzt der Hersteller das fehlerhafte Medium ohne Kosten für den Kunden, wenn sie das Medium innerhalb 6 Monaten nach Kaufdatum als fehlerhaft erweist. Bei Inanspruchnahme dieser Garantie gilt das Datum der Rechnung, welche zusammen mit der Software beim Verkäufer einzureichen sind.

5. Ansprüche des Kunden

Die gesamte Haftung des Herstellers bestehen nach Wahl des Herstellers entweder
a) in der Rückerstattung des Kaufpreises oder
b) in der Reparatur oder
c) in dem Ersatz der Software,
weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
Diese beschränkte Garantie gilt nicht, wenn der Ausfall der Software auf einen Unfall, auf Missbrauch oder fehlerhafte Anwendung zurückzuführen ist. Für die Ersatz-Software übernimmt der Hersteller nur für den Rest der ursprünglichen Garantiefrist eine Garantie, die Garantiefrist verlängert sich somit nicht im Falle einer Ersatzlieferung.

6. Keine weitere Gewährleistung

Der Hersteller schliesst für sich jede weitere Gewährleistung bezüglich der Software und des schriftlichen Begleitmaterials aus. Dieser Ausschluss gilt auch, aber nicht ausschliesslich, für die stillschweigend angenommene Brauchbarkeit für einen bestimmten Zweck.

7. Keine Haftung für Folgeschäden

Der Hersteller ist nicht für irgendwelche Schäden dem Kunden gegenüber haftbar, die mittelbar, konkret oder als Folgeschaden aufgrund der Benutzung der Software oder der Unfähigkeit, diese Software zu verwenden, entstehen, selbst dann, wenn der Hersteller von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Hierin eingeschlossen sind uneingeschränkt Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von geschäftlichen Informationen oder finanziellen Verlusten. Unberührt bleiben Ansprüche, die auf unabdingbare gesetzliche Vorschriften zur Produkthaftung beruhen.

8. Anzuwendendes Recht

Der Gerichtsstand ist Bonaduz.
 

Bonaduz, 11. März 2006

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