Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)von: François Brehm 1. Einräumung einer LizenzDie Software ist Eigentum der Herstellers und ist durch Urheberrechtsgesetze geschützt. Mit dem Kauf erwirbt der Kunde nur die Lizenz zur Nutzung der Software, nicht die Software selbst. Es darf nur eine Kopie der Software für Sicherungs- oder Archivierungszwecke erstellen oder die Software auf eine einzige Festplatte übertragen. Die dazugehörende Dokumentation (z.B. Benutzeranleitung) darf nicht kopiert werden. 2. CopyrightDieser Lizenzvertrag gibt dem Kunden Berechtigung, eine Kopie des Softwarepakets auf einem Einzelcomputer zu verwenden. Die Software ist auf einem Computer "in Verwendung", wenn sie in den Arbeitsspeicher (RAM) geladen oder auf einem Permanentspeicher (z. B. auf einer Festplatte, CD-Rom oder einem anderen Datenträger) auf diesem Computer gespeichert ist. Nicht "in Verwendung" ist eine Kopie der Software, die auf einem Netzwerkserver zum alleinigen Zweck der internen Verteilung an andere Computer installiert ist, vorausgesetzt, der Kunde besitzet für jeden Computer, auf dem die Software genutzt wird, eine eigene Lizenz. 3. Weitere EinschränkungenDie Software darf vom Kunden weder vermietet, verleaset noch verleiht werden.
Es steht Ihm aber frei, die Rechte aus diesem Lizenzvertrag auf Dauer an einen
Dritten zu übertragen, vorausgesetzt, dass er alle Kopien der Software und das
gesamte schriftliche Begleitmaterial überträgt und der Dritte sich mit den
Bestimmungen dieses Vertrages einverstanden erklärt. 4. Beschränkte Garantie / HaftungsausschlussDer Kunde erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass
er die Software auf eigene Gefahr benutzt. Der Hersteller lehnt jegliche
ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung hinsichtlich Tauglichkeit
oder Brauchbarkeit für einen bestimmten Zweck ab. Der Hersteller gibt keine
Garantie, dass die in der Software enthaltenen Funktionen Ihren Erfordernissen
entsprechen oder dass der Betrieb der Software unterbrechungs- und fehlerfrei
funktioniert oder dass Fehler in der Software korrigiert werden müssen. 5. Ansprüche des KundenDie gesamte Haftung des Herstellers bestehen nach Wahl des Herstellers
entweder 6. Keine weitere GewährleistungDer Hersteller schliesst für sich jede weitere Gewährleistung bezüglich der Software und des schriftlichen Begleitmaterials aus. Dieser Ausschluss gilt auch, aber nicht ausschliesslich, für die stillschweigend angenommene Brauchbarkeit für einen bestimmten Zweck. 7. Keine Haftung für FolgeschädenDer Hersteller ist nicht für irgendwelche Schäden dem Kunden gegenüber haftbar, die mittelbar, konkret oder als Folgeschaden aufgrund der Benutzung der Software oder der Unfähigkeit, diese Software zu verwenden, entstehen, selbst dann, wenn der Hersteller von der Möglichkeit eines solchen Schadens unterrichtet worden ist. Hierin eingeschlossen sind uneingeschränkt Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Verlust von geschäftlichen Informationen oder finanziellen Verlusten. Unberührt bleiben Ansprüche, die auf unabdingbare gesetzliche Vorschriften zur Produkthaftung beruhen. 8. Anzuwendendes RechtDer Gerichtsstand ist Bonaduz. Bonaduz, 11. März 2006
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